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Vorstellung des Gutachtens: Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes

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Date

21 Feb 2018

Description

Am 21. Februar 2018 findet von 11:15 Uhr bis 12:45 Uhr eine Pressekonferenz im Von-Gerber-Bau, Raum 013 (Von-Gerber-Bau, Bergstr. 53, 01069 Dresden) statt, bei der das Gutachten zum Bedarf eines sächsischen Integrationsgesetzes vorgestellt wird.

Das Gutachten wurde vom Zentrum für Integrationsstudien der TU Dresden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern des Mercator Forums Migration und Demokratie der TU Dresden sowie Wissenschaftlern der Universität Leipzig erstellt. Das vorliegende Gutachten hatte zur Aufgabe, den Bedarf, die Voraussetzungen und die Umsetzungsmöglichkeiten für ein Integrationsgesetz im sächsischen Kontext zu prüfen. Einbezogen wurden juristische, politikwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Perspektiven.

Hintergrund des Gutachtens sind die in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg und zuletzt in Bayern in Kraft getretenen Landesintegrationsgesetze. Dem Gutachten zufolge können Integrationsgesetze übergeordnete Ziele der Integration festschreiben und damit zur gesellschaftlichen Selbstverständigung über die Bedeutung, die Reichweite und die Voraussetzungen von Integration beitragen. Die Wirkung eines Integrationsgesetzes ist auch auf der symbolischen Ebene zu verorten und hängt im Wesentlichen von dem Signal ab, das ein solches Gesetz an alle Bevölkerungsgruppen senden kann. Dies zeigt das Gutachten am Beispiel von zwei nahezu diametral entgegengesetzten Verständnissen von Integration, die anhand der bereits bestehenden Integrationsgesetze veranschaulicht werden.

Keywords

Research priority areas of TU Dresden