Zweiradrahmen, insbesondere für ein Pedelec

Publikation: Geistiges EigentumGebrauchsmuster

Beitragende

Abstract

Zweiradrahmen, insbesondere für ein Pedelec, – mit zwei Rahmen-Halbschalen (1, 1‘), die unter Bildung mindestens eines inneren Hohlraumes (2) zu einem Tragrahmen (3) zusammen gefügt sind, – wobei der Tragrahmen (3) mindestens eine innere Trennfläche (4) aufweist, an der die beiden Rahmen-Halbschalen (1, 1‘) aneinander anliegen, – wobei der Tragrahmen (3) vorzugsweise Aufnahmen (5, 6, 7) für ein Lenkerrohr und/oder ein Tretlager und/oder ein Fahrersattelrohr aufweist, – wobei der Tragrahmen (3) an seinem in Fahrtrichtung (z) gesehen hinteren Ende einen Hinterbau (8) für die Montage eines Hinterrades (9) bildet, und – wobei zur Bildung des Hinterbaus (8) eine in Fahrtrichtung (z) gesehen linke Stützstrebe (10) sowie eine in Fahrtrichtung (z) gesehen rechte Stützstrebe (11) vorgesehen sind, so dass das Hinterrad (8) zwischen diesen beiden Stützstreben (10, 11) montierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennfläche (4) zwischen den beiden Rahmen-Halbschalen (1, 1‘) sowohl durch die linke Stützstrebe (10) als auch durch die rechte Stützstrebe (11) verläuft.

Details

Zweiradrahmen, insbesondere für ein Pedelec, – mit zwei Rahmen-Halbschalen (1, 1‘), die unter Bildung mindestens eines inneren Hohlraumes (2) zu einem Tragrahmen (3) zusammen gefügt sind, – wobei der Tragrahmen (3) mindestens eine innere Trennfläche (4) aufweist, an der die beiden Rahmen-Halbschalen (1, 1‘) aneinander anliegen, – wobei der Tragrahmen (3) vorzugsweise Aufnahmen (5, 6, 7) für ein Lenkerrohr und/oder ein Tretlager und/oder ein Fahrersattelrohr aufweist, – wobei der Tragrahmen (3) an seinem in Fahrtrichtung (z) gesehen hinteren Ende einen Hinterbau (8) für die Montage eines Hinterrades (9) bildet, und – wobei zur Bildung des Hinterbaus (8) eine in Fahrtrichtung (z) gesehen linke Stützstrebe (10) sowie eine in Fahrtrichtung (z) gesehen rechte Stützstrebe (11) vorgesehen sind, so dass das Hinterrad (8) zwischen diesen beiden Stützstreben (10, 11) montierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennfläche (4) zwischen den beiden Rahmen-Halbschalen (1, 1‘) sowohl durch die linke Stützstrebe (10) als auch durch die rechte Stützstrebe (11) verläuft.
OriginalspracheDeutsch
IPC (Internationale Patentklassifikation)B62K 19/00
VeröffentlichungsnummerDE 20 2015 103688
Anmeldedatum14 Juli 2015
Land/GebietDeutschland
PublikationsstatusVeröffentlicht - 24 Nov. 2016
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Schlagworte