Datenschutzrechtliche Rechte auf Erklärung: Einordnung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung

Research output: Contribution to journalResearch articleContributedpeer-review

Abstract

Nach langjähriger Diskussion steht mit der Entscheidung des EuGH v. 27.2.2025 fest: Die DS-GVO enthält, entgegen vieler entgegengesetzter Meinungen, ein Recht auf Erklärung. Mit diesem Recht auf Erklärung kann die betroffene Person gerade auch nach der automatisierten Entscheidung eine Erläuterung des Verfahrens und der Grundsätze, die bei der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Gewinnung eines bestimmten Ergebnisses – zB eines Bonitätsprofils – konkret angewandt wurden, verlangen. Mit der gerichtlichen Anerkennung dieses Rechts rücken Fragen nach dem Inhalt dieses Rechts in den Vordergrund und, damit einhergehend, rechtswissenschaftliche Beiträge zur Explainability-Forschung. Die Erklärbarkeit ist von vornherein als Design- und Organisationsprinzip zu berücksichtigen.

Details

Original languageGerman
Pages (from-to)403-407
JournalMMR Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung
Volume28
Issue number6
Publication statusPublished - 2025
Peer-reviewedYes

External IDs

ORCID /0000-0002-9713-1079/work/193180041