Das IGES-Gutachten zur Reform des AOP-Katalogs und die gemeinsame Stellungnahme deutscher Schmerzgesellschaften

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftLeitartikel (Editorial)BeigetragenBegutachtung

Beitragende

  • A. Böger - , Vitos Orthopädische Klinik Kassel, Ad-hoc-Kommission „Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. (Autor:in)
  • T. Isenberg - , Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (Autor:in)
  • R. Sabatowski - , Universitäts SchmerzCentrum, Ad-hoc-Kommission „Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden (Autor:in)

Abstract

Im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetzes wurde vom Gesetzgeber eine substanzielle Erweiterung des Katalogs ambulant erbringbarer Leistungen gemäß § 115b SGB V („AOP-Katalog“) beschlossen [1]. Demnach soll dieser Katalog aktualisiert und um stationsersetzende Behandlungen ergänzt werden. Grundlage soll das durch das IGES-Institut erstellte und im März 2022 veröffentlichte Gutachten sein („IGES-Gutachten zur Reform des AOP-Katalogs“) [2].

Eine im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wurde im Mai 2022 eingerichtet und legte Ende 2022 eine zweite Empfehlung vor, die u. a. „tagesstationäre“ Behandlungen empfiehlt [3].

Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)157-158
Seitenumfang2
FachzeitschriftSchmerz
Jahrgang37
Ausgabenummer3
PublikationsstatusVeröffentlicht - Juni 2023
Peer-Review-StatusJa

Externe IDs

PubMed 37249673

Schlagworte