Das IGES-Gutachten zur Reform des AOP-Katalogs und die gemeinsame Stellungnahme deutscher Schmerzgesellschaften
Publikation: Beitrag in Fachzeitschrift › Leitartikel (Editorial) › Beigetragen › Begutachtung
Beitragende
Abstract
Im Rahmen des 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetzes wurde vom Gesetzgeber eine substanzielle Erweiterung des Katalogs ambulant erbringbarer Leistungen gemäß § 115b SGB V („AOP-Katalog“) beschlossen [1]. Demnach soll dieser Katalog aktualisiert und um stationsersetzende Behandlungen ergänzt werden. Grundlage soll das durch das IGES-Institut erstellte und im März 2022 veröffentlichte Gutachten sein („IGES-Gutachten zur Reform des AOP-Katalogs“) [2].
Eine im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wurde im Mai 2022 eingerichtet und legte Ende 2022 eine zweite Empfehlung vor, die u. a. „tagesstationäre“ Behandlungen empfiehlt [3].
Eine im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorgesehene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung wurde im Mai 2022 eingerichtet und legte Ende 2022 eine zweite Empfehlung vor, die u. a. „tagesstationäre“ Behandlungen empfiehlt [3].
Details
Originalsprache | Deutsch |
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Seiten (von - bis) | 157-158 |
Seitenumfang | 2 |
Fachzeitschrift | Schmerz |
Jahrgang | 37 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Juni 2023 |
Peer-Review-Status | Ja |
Externe IDs
PubMed | 37249673 |
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