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Zwischen Mensch und Maschine: Gratwanderung im juristischen Niemandsland

Aktivität: Vortrag oder Präsentation an externen Einrichtungen/VeranstaltungenVortragEingeladen

Datum

25 Feb. 2025

Beschreibung

Anne Lauber-Rönsberg führte in den rechtlichen Rahmen der Kunst und Kreativität ein. Das Urheberrecht, welches regelt, welche Werke schützenswert sind und welche nicht, unterscheidet sich im internationalen Vergleich allerdings deutlich. In Großbritannien lassen sich beispielsweise vollständig durch KI erstellte Werke schützen. In den USA und der EU hingegen unterliegt diese Form nicht dem Urheberrecht. Knifflig werde es bei Grenzfällen, in denen eine Weiterbearbeitung KI-generierter Inhalte durch den Menschen erfolgt. Die Frage nach dem Grad der menschengemachten künstlerischen Veränderung sei noch nicht abschließend geklärt, so Anne Lauber-Rönsberg.

Die KI-Verordnung der EU (AI-Act) regelt auch den Umgang mit den Trainingsdaten und formuliert umfangreiche Transparenzpflichten. Allerdings greifen europäische Schutzrechte, die eine Datenverwertung für das Training neuronaler Netzwerke verhindern sollen, nicht global. Daraus folgerte Anne Lauber-Rönsberg, dass in der Praxis noch zahlreiche Prozesse und Entscheidungen nötig sind, bis der Umgang mit den Daten rechtssicher geklärt ist. Rechtsprechung und Regulierung, das offenbarte auch die anschließende Diskussion, könne selten mit der technischen Entwicklung Schritt halten.

(Fach-)Tagung

TitelFilmkunst ohne Grenzen und ohne Rechte?
Dauer25 Februar 2025
Webseite
BekanntheitsgradNationale Veranstaltung
OrtAlte Pinakothek
StadtMünchen
LandDeutschland

Schlagworte

Schlagwörter

  • AI-Act, Urheberrecht, KI