Zwischen Mensch und Maschine: Gratwanderung im juristischen Niemandsland
Aktivität: Vortrag oder Präsentation an externen Einrichtungen/Veranstaltungen › Vortrag › Eingeladen
Personen und Einrichtungen
Datum
25 Feb. 2025
Beschreibung
Anne Lauber-Rönsberg führte in den rechtlichen Rahmen der Kunst und Kreativität ein. Das Urheberrecht, welches regelt, welche Werke schützenswert sind und welche nicht, unterscheidet sich im internationalen Vergleich allerdings deutlich. In Großbritannien lassen sich beispielsweise vollständig durch KI erstellte Werke schützen. In den USA und der EU hingegen unterliegt diese Form nicht dem Urheberrecht. Knifflig werde es bei Grenzfällen, in denen eine Weiterbearbeitung KI-generierter Inhalte durch den Menschen erfolgt. Die Frage nach dem Grad der menschengemachten künstlerischen Veränderung sei noch nicht abschließend geklärt, so Anne Lauber-Rönsberg.Die KI-Verordnung der EU (AI-Act) regelt auch den Umgang mit den Trainingsdaten und formuliert umfangreiche Transparenzpflichten. Allerdings greifen europäische Schutzrechte, die eine Datenverwertung für das Training neuronaler Netzwerke verhindern sollen, nicht global. Daraus folgerte Anne Lauber-Rönsberg, dass in der Praxis noch zahlreiche Prozesse und Entscheidungen nötig sind, bis der Umgang mit den Daten rechtssicher geklärt ist. Rechtsprechung und Regulierung, das offenbarte auch die anschließende Diskussion, könne selten mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
(Fach-)Tagung
| Titel | Filmkunst ohne Grenzen und ohne Rechte? |
|---|---|
| Dauer | 25 Februar 2025 |
| Webseite | |
| Bekanntheitsgrad | Nationale Veranstaltung |
| Ort | Alte Pinakothek |
| Stadt | München |
| Land | Deutschland |
Schlagworte
Schlagwörter
- AI-Act, Urheberrecht, KI