Hochrisikobereich Polizeigewahrsam? – Medizinische und rechtliche Aspekte
Publikation: Beitrag in Fachzeitschrift › Übersichtsartikel (Review) › Beigetragen › Begutachtung
Beitragende
Abstract
Hintergrund und Zielsetzung
Bei festgenommenen Personen ergeben sich oft Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit für einen Verbleib im Polizeigewahrsam, sodass eine ärztliche Prüfung erforderlich wird. In Deutschland gibt es für diese Beurteilung keine einheitlichen Regelungen oder Leitlinien. Für die Erarbeitung von Lösungsansätzen ist eine Betrachtung der allgemeinen und rechtlichen Rahmenbedingungen und der konkreten medizinischen Risikoprofile erforderlich.
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung von 1271 Untersuchungen der Gewahrsamstauglichkeit aus dem Zeitraum 2013–2018 in Halle (Saale).
Ergebnisse
Bei den Indikationen für eine Arztkonsultation dominierten Alkohol‑/Drogen‑/Medikamentenintoxikationen und Entzugssyndrome, gefolgt von Traumata sowie inneren und psychischen Erkrankungen. Bei der Entscheidung über die Gewahrsamstauglichkeit wurden häufig verschiedene ärztliche Auflagen erteilt, während bei 7,2 % der Personen keine Tauglichkeit bestand. Dabei handelte es sich zumeist um Intoxikationen/Entzugssyndrome und internistische Fälle.
Schlussfolgerung
Bei der ärztlichen Beurteilung der Tauglichkeit für den Polizeigewahrsam sollten insbesondere durch die Erteilung von Auflagen alle derzeit möglichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um das Risiko schwerwiegender Gesundheitsschädigungen und Todesfälle zu reduzieren. Dafür kann eine nähere Kenntnis des Risikoprofils von festgenommenen Personen hilfreich sein. Zusätzlich sollte in Deutschland eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen, weitere regionale Lösungen sollten erarbeitet werden.
Bei festgenommenen Personen ergeben sich oft Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit für einen Verbleib im Polizeigewahrsam, sodass eine ärztliche Prüfung erforderlich wird. In Deutschland gibt es für diese Beurteilung keine einheitlichen Regelungen oder Leitlinien. Für die Erarbeitung von Lösungsansätzen ist eine Betrachtung der allgemeinen und rechtlichen Rahmenbedingungen und der konkreten medizinischen Risikoprofile erforderlich.
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung von 1271 Untersuchungen der Gewahrsamstauglichkeit aus dem Zeitraum 2013–2018 in Halle (Saale).
Ergebnisse
Bei den Indikationen für eine Arztkonsultation dominierten Alkohol‑/Drogen‑/Medikamentenintoxikationen und Entzugssyndrome, gefolgt von Traumata sowie inneren und psychischen Erkrankungen. Bei der Entscheidung über die Gewahrsamstauglichkeit wurden häufig verschiedene ärztliche Auflagen erteilt, während bei 7,2 % der Personen keine Tauglichkeit bestand. Dabei handelte es sich zumeist um Intoxikationen/Entzugssyndrome und internistische Fälle.
Schlussfolgerung
Bei der ärztlichen Beurteilung der Tauglichkeit für den Polizeigewahrsam sollten insbesondere durch die Erteilung von Auflagen alle derzeit möglichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um das Risiko schwerwiegender Gesundheitsschädigungen und Todesfälle zu reduzieren. Dafür kann eine nähere Kenntnis des Risikoprofils von festgenommenen Personen hilfreich sein. Zusätzlich sollte in Deutschland eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen, weitere regionale Lösungen sollten erarbeitet werden.
Details
Originalsprache | Deutsch |
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Seiten (von - bis) | 85-91 |
Seitenumfang | 7 |
Fachzeitschrift | Notfall & Rettungsmedizin |
Jahrgang | 25 |
Ausgabenummer | 2 |
Frühes Online-Datum | Apr. 2021 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - März 2022 |
Peer-Review-Status | Ja |
Externe IDs
Scopus | 85104158155 |
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ORCID | /0000-0003-3021-1338/work/142251881 |
Schlagworte
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Schlagwörter
- Fitness for custody, Legal framework, Medical decision, Medical indications, Risk profiles