Fallbericht: Tödliches Brustkorbtrauma in einer Tiefgarage durch einen Doppelparker?
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Beitragende
Abstract
Ein 85-jähriger Mann wurde in einer Tiefgarage mit sog. Doppelparkern tot aufgefunden. Der Oberkörper war zwischen der Front seines Pkws und der Tiefgaragenwand eingeklemmt. Die Sektion ergab ein massives stumpfes Brustkorbtrauma mit Rippenserienbrüchen und Lungenkontusionen, allerdings ohne erhebliche Unterblutungen der Weichgewebe. Auch Zeichen einer möglichen Perthes-Druckstauung fehlten. Hingegen fanden sich erhebliche Anfahrverletzungen beider Beine mit kräftig unterbluteten Weichgewebsverletzungen und offenen Frakturen beider Unterschenkel. Todesursächlich war ein Verbluten infolge der Beinverletzungen.
Zur Aufklärung der Mehrzeitigkeit der festgestellten Sektionsbefunde erfolgte eine interdisziplinäre Fallrekonstruktion mit dem Original-Pkw und einem Dummy. Dabei zeigte sich, dass die Neigung des Doppelparkers von 10° trotz untergelegten Bremskeilen ausreichte, damit der nicht anderweitig gesicherte Pkw durch einen geringen Impuls losrollte und mit einer erheblichen Bremsverzögerung von 11,66 m/s2 gegen die Wand prallte. Die Schäden an der Stoßstange des Pkw ließen sich den Beinverletzungen des Geschädigten zuordnen. Eine Befreiung aus eigener Kraft war nicht möglich, sodass der Geschädigte mit den Beinen zwischen Fahrzeugfront und Garagenwand eingeklemmt verstarb. In die letztendliche Auffindeposition des Leichnams konnte der Dummy nur gelangen, wenn der Doppelparker durch eine weitere Person nach unten und dann wieder zurück in die Ausgangsposition bewegt wurde. Bei der Rekonstruktion verharrte der Dummy nur aufgrund seiner rigiden Körperhaltung in einer aufrechten Position und wurde so im Bereich des Brustkorbes eingeklemmt. Somit konnte geschlussfolgert werden, dass beim Verstorbenen eine kräftig ausgeprägte Totenstarre ein Zusammensinken verhindert und zu der Auffindesituation geführt hatte. Dadurch war eine zeitliche Einordnung der Geschehensabläufe möglich.
Zur Aufklärung der Mehrzeitigkeit der festgestellten Sektionsbefunde erfolgte eine interdisziplinäre Fallrekonstruktion mit dem Original-Pkw und einem Dummy. Dabei zeigte sich, dass die Neigung des Doppelparkers von 10° trotz untergelegten Bremskeilen ausreichte, damit der nicht anderweitig gesicherte Pkw durch einen geringen Impuls losrollte und mit einer erheblichen Bremsverzögerung von 11,66 m/s2 gegen die Wand prallte. Die Schäden an der Stoßstange des Pkw ließen sich den Beinverletzungen des Geschädigten zuordnen. Eine Befreiung aus eigener Kraft war nicht möglich, sodass der Geschädigte mit den Beinen zwischen Fahrzeugfront und Garagenwand eingeklemmt verstarb. In die letztendliche Auffindeposition des Leichnams konnte der Dummy nur gelangen, wenn der Doppelparker durch eine weitere Person nach unten und dann wieder zurück in die Ausgangsposition bewegt wurde. Bei der Rekonstruktion verharrte der Dummy nur aufgrund seiner rigiden Körperhaltung in einer aufrechten Position und wurde so im Bereich des Brustkorbes eingeklemmt. Somit konnte geschlussfolgert werden, dass beim Verstorbenen eine kräftig ausgeprägte Totenstarre ein Zusammensinken verhindert und zu der Auffindesituation geführt hatte. Dadurch war eine zeitliche Einordnung der Geschehensabläufe möglich.
Details
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 25 Juni 2024 |
| Peer-Review-Status | Nein |
(Fach-)Tagung
| Titel | 103. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin |
|---|---|
| Untertitel | Zurück und auf in die Zukunft |
| Kurztitel | DGRM Jahrestagung 2024 |
| Veranstaltungsnummer | 103 |
| Dauer | 2 - 6 September 2024 |
| Webseite | |
| Bekanntheitsgrad | Nationale Veranstaltung |
| Stadt | Potsdam |
| Land | Deutschland |