Das Veto in eigener Sache
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Beitragende
Abstract
Russlands Veto im Sicherheitsrat gegen einen Resolutionsentwurf am 25. Februar 2022 zur Verurteilung seines Angriffskriegs ist nach der UN-Charta unzulässig. Unklar sind jedoch die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen. Hier ist die Generalversammlung gut beraten, ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) anzufordern.
Details
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 28-32 |
| Fachzeitschrift | Vereinte Nationen : Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen |
| Jahrgang | 71 |
| Ausgabenummer | 1 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2023 |
| Peer-Review-Status | Nein |