Das Veto in eigener Sache

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftForschungsartikelBeigetragen

Abstract

Russlands Veto im Sicherheitsrat gegen einen Resolutionsentwurf am 25. Februar 2022 zur Verurteilung seines Angriffskriegs ist nach der UN-Charta unzulässig. Unklar sind jedoch die daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen. Hier ist die Generalversammlung gut beraten, ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) anzufordern.

Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)28-32
Fachzeitschrift Vereinte Nationen : Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen
Jahrgang71
Ausgabenummer1
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2023
Peer-Review-StatusNein

Schlagworte